Seit dem 01. Januar 2018 darf nur noch in der Sexarbeit tätig sein, wer sich offiziell angemeldet hat. Seitdem musst du mit einer Geldstrafe von bis zu 1000€ rechnen, wenn du unregistriert arbeitest. Der „Hurenpass“ gilt für alle unter 21 Jahren für ein Jahr, für alle, die älter als 21 Jahre sind, gilt er für zwei Jahre. Gegen die neue Gesetzeslage gibt es vielfachen Widerspruch und Widerstand von Sexarbeiter*innen. Die FAU Berlin informiert an dieser Stelle über das neue Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) sowie die Registrierung für Sexarbeiter*innen.